Nutzungsordnung des Werbemobils

zur Anmeldung

 

Benutzungsordnung für den außerdienstlichen Gebrauch des Werbemobils (Kleinbus) der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde

1. Geltungsbereich
1.1 Die Benutzungsordnung gilt für jede außerdienstliche (private) Nutzung des Fahrzeuges (Vermietung) durch:

  • Vereine und Verbände der Mitgliedsgemeinden der VG Hohe Börde
  • Privatpersonen

1.2 Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die private Nutzung des Werbemobils. Vorrang vor der privaten Nutzung hat der dienstliche Bedarf. Über Ausnahmen entscheidet der Verwaltungsleiter.


2. Verantwortlichkeit
Die Verwaltung des Fahrzeuges erfolgt durch dasAmt 10 der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde. Die Übergabe/ Rücknahme des Fahrzeuges ist auf der Checkliste gemäß Anlage 1 dieser Benutzungsordnung zu dokumentieren. Die näheren Bestimmungen zur allgemeinen Verantwortlichkeit für das Fahrzeug sind in der "Dienstanweisung Nr. 14 der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde" vom 01.08.2004 geregelt.


3. Mietbedingungen
3.1 Allgemeines
3.1.1 Jede Fahrt ist in der Regel 1 Woche vorher schriftlich beim Amt 10 anzumelden. Die Reservierungen werden durch die Zentrale vorgenommen. Ein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung des Fahrzeuges besteht nicht.

3.1.2 Der Nutzer erhält das Fahrzeug vollgetankt und sauber. In eben diesem Zustand ist das Fahrzeug auch zurückzugeben.

3.1.3 Vor der ersten Fahrt ist vom Benutzer einmalig die Kopie seines Führerscheines bei der Anmeldung der Fahrt an das Haupt- und Ordnungsamt zu übergeben. Der Benutzer hat die Pflicht, Veränderungen der Gültigkeit seines Führerscheines (z.B. Verlust oder Fahrverbot) vor Antritt der nächsten Fahrt dem Amt 10 mitzuteilen.

3.1.4 In das im Fahrzeug vorhandene Fahrtenbuch ist vom Nutzer vor Antritt der Fahrt der gegenwärtige Kilometerstand, das Ziel und der Namen des Fahrers einzutragen.

3.1.5 Vor und nach der Fahrt sind durch einen Vertreter des Amtes 10 und den Benutzer der allgemeine sowie der technische Zustand des Fahrzeuges zu prüfen. Erkannte Schäden und Mängel sind schriftlich festzuhalten (siehe Anlage 1- Checkliste) und an das Amt 10 zu melden.

3.1.6 Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde übernimmt keine Haftung für die evtl. Insassen des Fahrzeuges entstehenden Schäden.

3.1.7 Dauerreservierungen sind nicht möglich. Eine neue Reservierung des Fahrzeuges kann erst vorgenommen werden, wenn die vorhergegangene in Anspruch genommen wurde, die Fahrt also beendet ist.

3.1.8 Abbestellungen müssen rechtzeitig vor dem geplanten Mietbeginn bei der Zentrale der Verwaltungsgemeinschaft erfolgen.

3.1.9 Bei Kindertransporte hat der Benutzer die u. U. notwendigen Sitzerhöhungen vorzuhalten. Sie werden nicht von der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde bereit gestellt.

4. Mietzeit
4.1 Die Mietzeit für das Fahrzeug beginnt bei Übernahme des Fahrzeuges von der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde im Siegweg 4, 39167 Irxleben und endet bei dessen Rückgabe am gleichen Ort. Gibt der Benutzer das Fahrzeug nicht bei der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde im Siegweg 4, 39167 Irxleben ab, so hat dieser die der Verwaltungsgemeinschaft entstehenden Rückführungskosten zu erstatten.

4.2 Das Fahrzeug wird nur während der Geschäftszeiten des gemeinsamen Verwaltungsamtes übergeben bzw. zurückgenommen.

4.3 Bei wesentlicher Überschreitung der vereinbarten Mietzeit behält sich die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde vor, dem Benutzer eine erneute Vermietung zu verweigern.

5. Kostenbeitrag und Kaution
5.1. Als Kostenbeitrag für die Nutzung des Fahrzeuges sind durch den Benutzer 0,15 €/ gefahrenem km an die Verwaltungsgemeinschaft zu erstatten. Der Kilometerpreis wird berechnet nach dem Kilometerzählerstand des Fahrzeuges gemäß den Eintragungen im Fahrtenbuch.

5.2 Bei Ausfall des Kilometerzählers ist sofort die Verwaltungsgemeinschaft zu verständigen. Anderenfalls steht es der Verwaltungsgemeinschaft zu, die gefahrenen Kilometer zu schätzen.

5.3 Der Kostenbeitrag ist nach Rückgabe des Fahrzeuges in der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde einzuzahlen.

5.4 Für die Dauer der Mietzeit ist bei Übernahme des Fahrzeuges durch den Benutzer eine Kaution in Höhe von 50,00 € in der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft zu hinterlegen.

5.5 Wird das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand durch den Benutzer zurückgegeben, erhält dieser die Kaution in voller Höhe zurück. Eine Verrechnung der Kaution mit dem Kostenbeitrag ist möglich.

5.6 Für die Sponsoren dieses Fahrzeuges entfällt der Kostenbeitrag für gefahrene Kilometer und die Hinterlegung der Kaution. Diese Regelung entfällt ab dem 31.12.2004.

6. Benutzung des Fahrzeuges
6.1 Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde vom Benutzer vorab als Fahrer/in gemeldet worden sind.

6.2 Fahrer/innen des Fahrzeuges müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 2 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

6.3 Der Benutzer ist verpflichtet, auf Verlangen der Verwaltungsgemeinschaft Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekanntzugeben.

6.4 Öl-, Wasserstand und Reifendruck sind vom Benutzer bei jedem Tankstop zu kontrollieren.

6.5 Vor Rückgabe ist das Fahrzeug vollzutanken und sowohl innen als auch außen zu Reinigen. Bei Nichterfüllung behält sich die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde vor, die hinterlegte Kaution ganz oder teilweise einzubehalten.

7. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen
7.1 Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß gebraucht werden und nicht zur gewerblichen Personenbeförderung, zum Motorsport, zu Fahrschulungen o.ä. benutzt werden. Leicht entzündliche, giftige oder sonst gefährliche Stoffe dürfen nicht transportiert werden.

7.2 Das Fahrzeug darf nicht unter Einfluß von Alkohol oder Drogen geführt werden.

7.3 Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet oder verliehen werden.

7.4 Grundsätzlich ist eine Nutzung des Fahrzeuges auch im europäischen Ausland möglich. Vorab ist dafür rechtzeitig die schriftliche Genehmigung der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde einzuholen. Diese Genehmigung erteilt der Verwaltungsleiter.

8. Verhalten im Schadensfall, bei Pannen und Unfällen
8.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Benutzer bis zum Preis von 50,00 € ohne Weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt die Verwaltungsgemeinschaft gegen Vorlage der entsprechenden Belege. Für alle Reparaturen ist eine Fiat-Fachwerkstatt aufzusuchen. Über jede Reparatur ist die Verwaltungsgemeinschaft in Kenntnis zu setzen.

8.2 Der Benutzer hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.

3.3 Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

3.4 Der Benutzer hat die Verwaltungsgemeinschaft, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muß insbesondere Namen und Anschrift der beteiligen Personen und etwaiger Zeugen, die Tagebuchnummer des Polizeiprotokolls und Dienststelle der herbeigerufenen Polizei sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Die Durchschrift ist dem/den Unfallbeteiligten auszuhändigen.

3.5 Der Benutzer ist verpflichtet, der Verwaltungsgemeinschaft sofort Fahrzeugpapiere und sämtliche Schlüssel auszuhändigen, wenn das Fahrzeug gestohlen worden oder nicht mehr fahrbereit ist.

3.6 Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkasko-versichert.

9. Haftung, Regress, Ordnungswidrigkeiten
9.1 Hat die Fahrerin oder der Fahrer des Kleinbusses einen Verkehrsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder das Fahrzeug beschädigt, so hat er/sie der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde den daraus entstandenen und nicht durch Versicherungsleistungen gedeckten Scahden nach Maßgabe der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen. Dies gilt insbesondere bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Fahrerin oder dem Fahrer obliegenden Verhaltens- und Anzeigepflichten (zum Beispiel Lestungsfreiheit des Versicherer bei Fahrerflucht).

9.2 Für Ordnungswidrigkeiten, Verwarn-, Buß- und Strafgelder, die in Zusammenhang mit dem Führen des Kleinbusses verhängt werden, haftet der Fahrer/die Faherin.

9.3 Sind Fahrer/in und Nutzer/in nicht identisch, bleiben vertragliche Regelungen und Absprachen zwischen diesen von der vorliegenden Benutzungsordnung unberührt.

10. Anlagen

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Satzung und muss vor jeder privaten Nutzung bei der Übergabe gemeinsam vom übergehenden Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde und dem Nutzer ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Rücknahme des Kleinbusses erfolgt auf die gleiche Weise. Mit der Unterzeichnung der Anlage 1 erkennt der Nutzer die Bedingungen dieser Benutzungsordnung und die in der Anlage 1 vermerkten Koltrollergebnisse unwideruflich an.

11. Inkraftteten
Diese Dienstanweisung tritt am 01.08.2004 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Benutzungsordnung für den außerdienstlichen Gebrauch des Werbemobils der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde vom 15.04.2002 und die 1. Änderung der Benutzerordnung vom 01.09.2002 außer Kraft.

IIrxleben, 20.07.2004


Nipko
Leiter des gemeinsamen
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Bedingungen
vorzulegende Unterlagen:    - Führerschein und Kopie des Führerscheins
zu hinterlegende Kaution:     - 50 €
Nutzungspauschale:               - 0,15 € pro gefahrenen Kilometer
 
Nach Prüfung Ihrer Daten wird sich Frau Dohnert mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Termin zu bestätigen. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dohnert gern zur Verfügung: Tel. 039204 / 781 - 18
   
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