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Wichtiger
Hinweis für die Bürger
Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde ist umgezogen
Liebe
Bürgerinnen und Bürger der Hohen Börde,
nach vielen Wochen Umbau- und Renovierungsarbeiten war es nun soweit.
Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde ist mit der Außenstelle
Nordgermersleben vom 4. bis 8. September 2006 in die Bördestraße
8 in Irxleben umgezogen.
Durch den Umzug sind jetzt alle Ämter unter einem Dach, was dem Bürger
zu Gute kommt, da er keine zusätzlichen Behördewege mehr zu
erledigen hat. In der Außenstelle Nordgermersleben ist weiterhin
das Bürgerbüro geblieben, um die Bürgernähe der Verwaltung
zu gwährleisten.
Die neue Adresse lautet:
Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde, Bördestraße 8, 39167
Irxleben
Die alten Öffnungszeiten sind geblieben:
Bördestraße 8 und Außenstelle Dienstag und Donnerstag:
9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 Uhr - 12.00
Uhr, Montag und Mittwoch: kein Sprechtag
Telefon Zentrale: 039204 / 7 81-0, FAX: 039204 / 781 400
Die Bördestraße 8 liegt im Irxleber Gewerbegebiet und ist mit
dem PKW und dem Bus erreichbar.
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Information
Ihres Bürgerbüros! Urlaubszeit - Reisezeit
Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft
Hohe Börde möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass insbesondere
in diesem Jahr auf die Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe
zu achten ist. Ein Umtausch könnte in vielen Fällen erforderlich
werden.
Was ist für die Beantragung erforderlich?
Neben der Antragstellung sind ein Lichtbild, der bisherige Personalausweis
oder der Reisepass sowie eine Personenstandsurkunde Geburtsurkunde bei
Ledigen, bzw. das Familienstammbuch bei Verheirateten vorzulegen.
Die Personalausweise und Reisepässe haben bekanntlich einen hohen
Sicherheitsstandard. Sie werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.
Der gesamte Vorgang dauert ca. 4-5 Wochen. In besonderen Fällen kann
allerdings kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis oder Reisepass,
mit kürzerer Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.
Für besonders Eilige wird neuerdings ein Express-Pass, gegen eine
höhere Gebühr, angeboten. Die Mitarbeiterinnen unseres Bürgerbüros
stehen Ihnen zu den Öffnungszeiten, dienstags u. donnerstags von
9.00-12.00 sowie 13.30-18.00 Uhr sowie freitags von 9.00-12.00 Uhr, hilfsbereit
zur Seite.
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Neues
Wappen für die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde
Um den Zusammenschluss der Verwaltungsgemeinschaften
Hohe Börde und Nördliche Börde auch symbolisch abzurunden,
hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde
für die neu gebildete Verwaltungsgemeinschaft ein neues Wappen in
Auftrag gegeben.
Durch den Diplom-Designer Ernst Albrecht Fiedler wurden verschiedene Varianten
erarbeitet. Ziel war es hierbei, die charakteristischen Merkmale der Mitgliedsgemeinden
der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaften in dem neuen Wappen zu vereinen.
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde
hat sich nach eingehender Beratung für folgendes Wappen entschieden:
Der
grüne Schild, ein Symbol für die Fruchtbarkeit der Magdeburger
Börde, in der die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde liegt,
fasst die Hauptsymbole aus den ehemaligen Wappen der Verwaltungsgemeinschaften
Hohe Börde (den Bismarckturm) und Nördliche Börde (Garbe
aus sechs Weizenähren) zusammen. Gleichzeitig steht der goldene Turm
für den Namen Hohe sowie die goldenen Ähren für
Börde. Der silberne Pfahl, belegt mit einem schwarzen Faden
symbolisiert die Autobahn, die durch das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft
verläuft und viele Gemeinden tangiert. Dieses Wappen ist mit Bescheid
des Landesverwaltungsamtes vom 17.12.2004 genehmigt worden und ab dem
16.03.2005 auch offiziell als Wappen der Verwaltungsgemeinschaft Hohe
Börde rechtskräftig.
Ihre Annika Dohnert
Haupt- und Personalamt
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Schaffung
von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung,
sogenannte Ein-Euro-Jobs
In der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde werden
auch im Jahr 2005 wieder Maßnahmen mit Zusatzjobs für Empfänger
von Arbeitslosengeld II durchgeführt, sogenannte Ein-Euro-Jobs.
Über Trägergesellschaften werden in verschiedenen Bereichen
wie zum Beispiel für Jugendarbeit, zur Grünflächenpflege,
für Sportstätten u.a. insgesamt 115 Personen für Zeiträume
von sechs bis neun Monaten und einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden
beschäftigt. Die hierfür gezahlte Entschädigung hat keine
Auswirkungen auf die Leistungen des Arbeitsamtes.
Die Zuweisung der Personen erfolgt durch die ARGE Ohrekreis, einer Arbeitsgemeinschaft
des Landkreises Ohrekreis und der Agentur für Arbeit, die eigens
für die Abwicklung dieser geförderten Arbeitsgelegenheiten ins
Leben gerufen wurde. Die Verwaltungsgemeinschaft ist somit für die
Personenauswahl nicht zuständig.
Ihre Angela
Schüler
Haupt- und Personalamt
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Steuerbescheide
2005
Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde
hat zu Beginn des Jahres allen Grundstückseigentümern und Hundebesitzern
aktuelle Abgabenbescheide zugesandt. Diese Bescheide haben auch für
2006 und Folgejahre Gültigkeit und verpflichten über das Jahr
2005 hinaus, unaufgefordert zur Zahlung, sofern kein neuer Bescheid ergeht.
In diesem Zusammenhang möchte ich alle Steuerzahler, die der Verwaltungsgemeinschaft
keine Einzugsermächtigung erteilt haben, darauf hinweisen, dass bei
Überweisungen stets die vollständige Personenkontonummer (ganz
oben links auf dem Bescheid) anzugeben ist. Ansonsten ist es für
die Kasse sehr schwierig die Zahlung ordnungsgemäß dem Steuerschuldner
zuzuordnen. Mahnungen sowie Vollstreckungsersuchen können dann eine
unerwünschte Folge sein.
Noch einige Hinweise zur Veranlagung der Grundsteuer bei Eigentumswechsel:
Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten, wenn ein Grundstück z.
B. veräußert, vererbt oder verschenkt wird. Oftmals wird die
Auffassung vertreten, dass mit dem Tag des Abschlusses eines Notarvertrages
die Steuerschuld automatisch dem künftigen Eigentümer zugerechnet
wird. Das ist ein Irrtum der häufig zu unbegründeten Widersprüchen
führt, für deren Bearbeitung der Steuerschuldner seit der Änderung
des Kommunalabgabengesetzes im Juli 2003 letztendlich auch noch zahlen
muss.
Hierzu ist zu sagen, dass die Grundsteuer eine Jahressteuer ist, die sich
ausschließlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres
richtet (Stichtagsprinzip). Das bedeutet, dass eine Änderung in den
Eigentumsverhältnissen, die im Laufe des Jahres eintritt (z. B. Veräußerung,
Erbschaft, Schenkung), für dieses Kalenderjahr noch unberücksichtigt
bleibt. Sie führt erst auf den Beginn des nächsten Kalenderjahres
zu einer Neu- oder Nachveranlagung. Das würde selbst dann der Fall
sein, wenn die Ereignisse schon kurz nach dem 1. Januar eintreten. Dabei
ist zu beachten, dass für die steuerrechtliche Zurechnung eines Objektes
entscheidend ist, wer am 1. Januar des jeweiligen Jahres der wirtschaftliche
Eigentümer (Übergang von Nutzen und Lasten) ist. Die Eintragung
des bürgerlich-rechtlichen Eigentümers in das Grundbuch muss
zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt sein.
Der bisherige Eigentümer hat daher noch die gesamte Grundsteuer für
das Jahr zu entrichten, in dem der Eigentumswechsel stattgefunden hat.
Die Grundsteuer, die der bisherige Eigentümer nach der Veräußerung
an die jeweilige Gemeinde gezahlt hat, kann er, sofern eine entsprechende
Vereinbarung im Kaufvertrag besteht, vom Erwerber zurückfordern.
Grundsteuerbescheide für den Erwerber bzw. für den Veräußerer
kann die im Auftrag der Gemeinde handelnde Verwaltungsgemeinschaft erst
dann erlassen, wenn das Finanzamt Haldensleben, Bewertungsstelle, Jungfernstieg
37 in 39340 Haldensleben den Eigentumswechsel durch Erlass eines geänderten
Einheitswert- und Grundsteuermessbetragsbescheides umgesetzt hat.
Die bescheidmäßige Abwicklung ist nicht immer, insbesondere
bei Veräußerungsfällen, die zum Ende eines Jahres stattfinden,
bis zum 1. Januar bzw. bis zu den Fälligkeiten im nächsten Jahr,
möglich. Die Steuer ist dann mit Wirkung auf den 1. Januar zu dem
im Steuerbescheid genannten Fälligkeitszeitpunkt nachzuentrichten.
Ihre Doris Puritz
Kämmereiamt
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"Leader+"
alle Gemeinden haben jetzt die Chance
In der letzten Ausgabe unseres Mitteilungsblattes
hatte ich über die vorbereitenden Beschlüsse des Gemeinschaftsausschusses
der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde zur Aufnahme aller Gemeinden
in die Lokale Aktionsgruppe "Flechtinger Höhenzug" berichtet.
Mittlerweile sind die Beschlüsse gefasst und der Gebietserweiterung
wurde zugestimmt.
Besonders erfreulich ist, dass auch das Landesverwaltungsamt seine Genehmigung
erteilt hat und die Voraussetzungen nun für alle 14 Gemeinden gegeben
sind.
Die Lokale Aktionsgruppe "Flechtinger Höhenzug" hat in
ihrer Sitzung im Februar zwölf weitere Projekte diskutiert und es
wurden alle zur weiteren Förderung empfohlen. Das ist der Weg für
jede einzelne Idee, dass nach der Feststellung des eigentlichen Vorhabens
die Lokale Aktionsgruppe die Zustimmung geben muss.
Danach kann die recht aufwendige Antragstellung fortgesetzt werden.
Der LEADER+ Manager, Herr Wolfram Westhus, konnte stolz verkünden,
dass für die Lokale Aktionsgruppe (LAG) bereits fast 1 Mill. Euro
bewilligt wurde .
Der nächste Termin der LAG findet am 26. Mai 2005 statt.
Für alle Antragsteller ist es ein wichtiger Termin, denn dann müssen
die gewünschten Projekte vorgestellt werden und von den stimmberechtigten
Mitgliedern befürwortet werden. Alle die, die im nächsten Jahr
auch die Finanzierung sichern können, sollten sich nun ganz schnell
an den LEADER Manager wenden und das Projekt anmelden.
Ein weiteres Thema der Mitgliederversammlung war die Vorbereitung der
LAG für die kommende Förderphase 2007-2013. Ein neues Konzept
muss es geben.
Diese neuen Konzepte müssen auf die Zukunft gerichtet sein und regionale
Ziele und Umsetzungsstrategien aufzeigen.
Ideen und Veränderungen für die Region, maßgeschneidert
und den konkreten Gegebenheiten angepasst, freiwillig und offen, so sollte
die Wunschliste aussehen.
Kreativität und Gefühl für die Region gilt es zu entwickeln.
Der Weg eine EU Förderung LEA-DER+ ist nicht einfach, aber ein beneidenswertes
Angebot , wenn wir es zusammen richtig nutzen.
Ihre Steffi
Trittel
Geschäftsbereichsleiterin Bau- und Finanzverwaltung
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Weg
frei von der Kameralistik zur doppelten Buchführung
Bereits Anfang der 90er Jahre haben die Kommunen unter
dem Schlagwort "Neues Steuerungsmodell" eine Reform ihrer Verwaltungen
eingeleitet. Im Vordergrund der Entwicklung der Kommunalverwaltungen von
Ordnungs- zu Dienstleistungsverwaltungen steht die Umstellung des bisherigen
kameralistischen Haushaltswesen auf ein an der kaufmännischen Buchführung
orientiertes Haushalts- und Rechnungswesen. Nachdem die ständige
Konferenz der Innenminister und Senatoren (IMK) im November 2003 abschließend
die Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen hat, hat sich Sachsen-Anhalt
ausschließlich für die Einführung eines doppischen Haushalts-
und Rechnungswesen für Kommunen entschieden.
Durch das kommunale Haushalts-recht auf Grundlage der doppelten Buchführung
werden nicht nur wie bisher die Ausgaben und Einnahmen, sondern vor allem
sämtliche Aufwendungen und Erträge erfasst, sowie der tatsächliche
Werteverzehr über Abschreibungen dargelegt. Die Kommunen erhalten
durch die Bilanz einen vollständigen Überblick über ihr
Vermögen und ihre Schulden. Dies setzt allerdings die Erfassung und
Bewertung des gesamten kommunalen Vermögens voraus.
In der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde ist derzeit schon die Aufnahme
der beweglichen sowie zum großen Teil der unbeweglichen Vermögensgegenstände,
wie z. B. gemeindeeigene Gebäude und Gemeindegrundstücke abgeschlossen
und entsprechende Inventarlisten angelegt. Im technischen Bereich ist
die Verwaltungsgemeinschaft ebenfalls gut auf eine Umstellung vorbereitet,
da das derzeit verwendete Haushaltsprogramm die doppelte Buchführung
zulässt.
Bis spätestens zum Ende des Jahres 2005 sollen die rechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden, so dass die Kommunen ihre Haushalts- und Rechnungsführung
in der Übergangsphase ab 1. Januar 2006 bis 1. Januar 2010 umstellen
können.
Ihre Manuela
Steinweg
Kämmereiamt
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Das
Ordnungsamt der VG informiert
Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen von Verkehrszeichen
und Verkehrseinrichtungen nach § 45 Straßenverkehrsordnung
sowie Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnis nach § 46 StVO.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und
zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit wurden Aufgaben,
die in der Zuständigkeit des Landkreises Ohrekreis lagen, ab dem
1.1.2005 auf die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde übertragen.
Durch den § 1 Nr. 5 des o.a. Gesetzes wurden der VG Hohe Börde
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau und Verkehr
Aufgaben nach den § 44 Abs. 1, § 45 Abs.1, 1a bis 1d, Abs. 3,
4 bis 8 Satz 1 und Abs. 9, sowie § 46 Abs. 1, Nr.4-4b, Nr. 9-12 der
StVO übertragen.
Das bedeutet, dass die VG Hohe Börde befugt ist, gemäß
den oben genannten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung innerhalb
geschlossener Ortschaften für Gemeindestraßen und sonstigen
Straßen straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zu treffen.
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen nach den oben angeführten
§ 45 sowie § 46 der StVO werden vom Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft
Hohe Börde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden getroffen.
Das Ordnungsamt ist verpflichtet, bei der Anordnung von Verkehrszeichen
und Verkehrseinrichtungen restriktiv zu verfahren und stets nach pflichtgemäßen
Ermessen zu prüfen, ob die vorgesehene Regelung durch Verkehrszeichen
oder Verkehrseinrichtungen deshalb zwingend erforderlich sind, weil die
allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung für einen
sicheren und geordneten Verkehrsablauf nicht ausreichen.
Eine Überregelung durch Verkehrszeichen soll nicht erfolgen.
Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle
an der Straße sind von dem Antragsteller 14 Tage vor Beginn der
Arbeiten im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde einzureichen.
Ihre Elisabeth
Albrecht
Ordnungsamt
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Illegalen
Abfallentsorgern das Handwerk legen
Ordnungsamt bittet um Mithilfe
Niederndodeleber
Rat beschließt Beitritt
1. Der Gemeinderat
der Gemeinde Niederndodeleben hat in seiner Ratssitzung am 29. Juli nun
mehrheitlich den Beitritt zur geplanten Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde,
bestehend aus den acht Gemeinden der bisherigen Verwaltungsgemein-schaft
Hohe Börde sowie den sechs Gemeinden der bisherigen Verwaltungsgemeinschaft
Nördliche Börde, beschlossen.
2. Damit ist auch die Gemeinde Niederndodeleben auf Kurs. Mit der angestrebten
Vollfusion, das heißt nach Auflösung der bisherigen beiden
Verwaltungsgemeinschaften Hohe Börde und Nördliche Börde,
wird mit allen vierzehn Gemeinden eine neue Verwaltungsgemeinschaft Hohe
Börde mit Sitz in Irxleben und einer Außenstelle in Nordgermersleben
gegründet.
Rechte und Pflichten ergeben sich aus der von allen Gemeinden unterzeichneten
Gemeinschaftsvereinbarung. Das Landesverwaltungsamt in Halle ist nun aufgefordert,
der Vollfusion als obere Kommunal-aufsichtsbehörde möglichst
bald zuzustimmen, da alle erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen
vorliegen.
3. Für die Bürger, die bisher die Dienstleistungen in Nordgermersleben
oder Irxleben von der Verwaltung abgefordert haben, ändert sich nichts.
Beide Standorte werden aber künftig für alle Bürger, z.B.
Personalausweisdokumente bereithalten oder beim An- und Ummelden helfen.
Über die weitere Entwicklung hinsichtlich der Einsparpotenziale,
der Umlageentwicklung und weiterer Serviceangebote werde ich Sie zeitnah
informieren.
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Neuer
Service - zahlen mit Karte
Bisher konnten Bürger ihre zu entrichtenden Abgaben oder Gebühren
nur in Form von Bargeld in der Kasse der VG einzahlen. Doch nun hat auch
hier moderne Technik Einzug gehalten und dabei bleibt die Kasse der VG
natürlich bürgernah. Aufgrund von häufig geäußerten
Wünschen der Bürger verfügt die Kasse ab sofort über
ein EC-Kartenzahlgerät. Bei sämtlichen zu entrichtenden Abgaben
und Gebühren kann Mann und Frau nun selbst bestimmen, ob
Einzahlen wie gehabt bar abgezählt oder in großen Scheinen
oder ab sofort
mit EC-Karte + PIN ab einem Betrag von 10 Euro erledigt werden.
Die Mitarbeiterinnen sind gern bereit, bei der Bedienung des Gerätes
behilflich zu sein und sind natürlich auch weiterhin für alle
Fragen hinsichtlich der Einzahlungen für Sie da.
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Erweiterungsbau
für Altenbetreuungszentrum
Sechs neue Mitarbeiter kümmern sich um 18 Pflegeplätze und
7 Wohnungen
In
Niederndodeleben wurde Ende Juli der Erweiterungsneubau für das Altenbetreuungszentrum
Niederndodeleben seiner Be-stimmung übergeben.
Das Pflegeheim beherbergt 18 Plätze und 7 Wohnungen. Bürgermeister
Wolfgang Schmid würdigte die neue Anlage als eine Bereicherung
für unser Dorf.
Damit verfügt der Komplex an der Friedrich-Ebert-Straße jetzt
über insgesamt 44 alters- und behindertengerechte Pflegeplätze
sowie 50 Wohnungen. Spatenstich für den mehrgeschossigen Bau war
im Dezember letzten Jahres. Bereits im April 2004 wurde die Richtkrone
aufgesetzt.
Der Bauherr, die Rogätzer Immobilien Marketing Aktiengesellschaft
(IMAG), investierte rund 1,6 Millionen Euro in die beispielhafte Seniorenanlage.
Wir haben vor allem Wert auf eine individuelle Gestaltung der Wohnanla-ge
gelegt, sagte Vorstandschef Jörg Biastoch zur feierlichen Schlüsselübergabe.
Noch wenige Tage vor der Übergabe sah es so aus, als würde die
Schlüsselübergabe in Verzug geraten. Alle Gewerke nahmen aber
Überstunden in Kauf um den geforderten Termin zu halten.
Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 40 und 60 Quadratmetern.
Mit der Betriebsaufnahme wurden im Altenbetreuungszentrum sechs neue Arbeitsplätze
geschaffen. Nach der Abnahme durch die Behörden soll die offizielle
Betriebsaufnahme im September erfolgen.
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Illegalen
Abfallentsorgern das Handwerk legen
Ordnungsamt bittet um Mithilfe
Das Haupt-
und Ordnungsamt weist darauf hin, dass mit dem zweiten Gesetz zur Erleichterung
von Investitionen im Land Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 2003 (GVBl. Nr.
26 vom 21 Juli 2003 Seite 158) der § 11 des Abfallgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt geändert wurde.
Bei wilder Müllablagerung auf einem Grundstück im Wald oder
in der freien Landschaft, ist die untere Abfallbehörde des Landkreises
für das Einsammeln und die Entsorgung der Abfälle zuständig
(Außenbereich).
Ist ein Grundstück betroffen, das im Eigentum einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts steht, so hat diese die Abfälle
auf eigene Kosten einzusammeln und an der nächsten öffentlichen
Straße bereitzustellen. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
hat die eingesammelten Abfälle unentgeltlich abzunehmen und zu
entsorgen.
Dies gilt jedoch nicht, wenn das Grundstück der Allgemeinheit rechtlich
oder tatsächlich nicht frei zugänglich ist. In diesem Fall
trägt der Grundstückseigentümer die mit dem Einsammeln
und der Entsorgung der Abfälle verbundenen Kosten.
Ansprechpartner für die verbotswidrig abgelagerten Abfälle
sind Frau Furkert und Frau Müller vom Abfallamt des Landkreises
Ohrekreis, Farsleber Straße 19 in 39326 Wolmirstedt Telefon 03904/4804332
oder 03904/4804329.
In letzter Zeit wurde festgestellt, dass insbesondere auf den Feldwegen
im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde verstärkt
Abfall illegal entsorgt wurde. Aber auch in den Wohngebieten werden
Sperr- und Hausmüll im öffentlichen Bereich gelagert bzw.
entsorgt.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, seinen Sperrmüll kostenlos
über den Landkreis Ohrekreis entsorgen zu lassen.
Hierzu ist es nur erforderlich, rechtzeitig einen Antrag bei der Abfallgesellschaft
(Telefon 039201/703340) abzugeben.
Das Lagern des Sperrmülls im öffentlichen Bereich, ist erst
am Tag der Abholung erlaubt. Soweit jemand vor diesem Tag auszieht,
muss er den Sperrmüll noch in der Wohnung lagern.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 11 des Abfallgesetzes
des Landes Sachsen Anhalts (AbfG LSA) vom 10. März 1998 (GVBl.S
112).
Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld bis zu 50.000
Euro geahndet werden.
Nicht immer sind die Verursacher für die illegalen Abfallentsorgung
bekannt.
Im Interesse für eine saubere Umwelt, eine lebens- und liebenswerte
Heimat bittet das Haupt- und Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft
um Mithilfe aus der Bevölkerung.
Nur wenn der oder die Verursacher bekannt sind, kann eine Ahndung dieser
Ordnungswidrigkeit erfolgen.
Bitte melden Sie sich als Zeuge unter der Telefon-Nummer 039204/78131
oder 78130 oder per E-Mail ordnungsamt@hohe
boerde.de
Eckhardt
Marschke
Haupt- und Ordnungsamt
Sommerferienregelung 2004 bis 2010
Kultusministerkonferenz veröffentlicht Termine
Die Kultusministerkonferenz
hat die nachfolgend dokumentierte Regelung der Sommerferientermine für
den Zeitraum 2004 bis 2010 beschlossen. Im Vergleich zu der bislang gültigen
Regelung für die Jahre 2003 bis 2008 wird der Gesamtferienzeitraum
von durchschnittlich 75 Tagen auf durchschnittlich 83 Tage ausgeweitet.
| Land |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
| Baden-Würtemberg |
29.07.-11.09. |
28.07.-10.09. |
03.08.-15.09. |
26.07.-07.09. |
24.07.-05.09. |
30.07.-11.09. |
29.07.-10.09. |
| Bayern |
02.08.-13.09. |
01.08.-12.09. |
31.07.-11.09. |
30.07.-10.09. |
04.08.-15.09. |
03.08.-14.09. |
02.08.-13.09. |
| Berlin |
24.06.-07.08. |
23.06.-03.08. |
06.07.-16.08. |
12.07.-22.08. |
17.07.-27.08. |
16.07.-26.08. |
08.07.-21.08. |
| Brandenburg |
24.06.-07.08. |
23.06.-03.08. |
06.07.-16.08. |
12.07.-22.08. |
17.07.-27.08. |
16.07.-26.08. |
08.07.-21.08. |
| Bremen |
08.07.-18.08. |
14.07.-24.08. |
20.07.-30.08. |
19.07.-29.08. |
10.07.-20.08. |
25.06.-05.08. |
24.06.-04.08. |
| Hamburg |
24.06.-04.08. |
30.06.-10.08. |
06.07.-16.08. |
12.07.-22.08. |
17.07.-27.08. |
16.07.-26.08. |
08.07.-18.08. |
| Hessen |
19.07.-27.08. |
25.07.-03.09. |
17.07.-25.08. |
09.07.-17.08. |
23.06.-01.08. |
13.07.-21.08. |
05.07.-14.08. |
| Meckl.-Vorpommern |
26.06.-06.08. |
27.06.-06.08. |
10.07.-19.08. |
16.07.-25.08. |
21.07.-30.08. |
20.07.-29.08. |
12.07.-21.08. |
| Niedersachsen |
08.07.-18.08. |
14.07.-24.08. |
20.07.-30.08. |
19.07.-29.08. |
10.07.-20.08. |
25.06.-05.08. |
24.06.-04.08. |
| Nordrhein-Westfalen |
22.07.-04.09. |
07.07.-17.08. |
26.06.-04.08. |
21.06.-01.08. |
26.06.-06.08. |
02.07.-12.08. |
15.07.-25.08. |
| Rheinland-Pfalz |
19.07.-27.08. |
25.07.-03.09. |
17.07.-25.08. |
09.07.-17.08. |
23.06.-01.08. |
13.07.-21.08. |
05.07.-14.08. |
| Saarland |
19.07.-28.08. |
25.07.-03.09. |
17.07.-25.08. |
09.07.-17.08. |
30.06.-08.08. |
13.07.-21.08. |
05.07.-14.08. |
| Sachsen |
10.07.-20.08. |
18.07.-26.08. |
24.07.-01.09. |
23.07.-31.08. |
14.07.-22.08. |
29.06.-07.08. |
28.06.-06.08. |
| Sachsen-Anhalt |
08.07.-18.08. |
14.07.-24.08. |
20.07.-30.08. |
19.07.-29.08. |
10.07.-22.08. |
25.08.-05.08. |
24.06.-04.08. |
| Schleswig-Holstein |
28.06.-07.08. |
27.06.-06.08. |
10.07.-19.08. |
16.07.-25.08. |
21.07.-30.08. |
20.07.-29.08. |
12.07.-21.08. |
| Thüringen |
08.07.-18.08. |
14.07.-24.08. |
20.07.-30.08. |
19.07.-29.08. |
10.07.-20.08. |
25.06.-05.08. |
24.06.-04.08. |
| Gesamtferienzeitraum |
82
Tage |
82
Tage |
82
Tage |
82
Tage |
85
Tage |
82
Tage |
82
Tage |
Aktuelle
Einwohnerzahlen aus den Gemeinden
 |
Mai
2006
Stand:
31.05.2006
|
Juni
2006
Stand:
30.06.2006
|
Juli
2006
Stand:
31.07.2006
|
August
2006
Stand:
31.08.2006
|
| Ackendorf |
442 |
445 |
439 |
424 |
| Bebertal |
1.679 |
1.673 |
1.677 |
1.675 |
| Bornstedt |
463 |
464 |
464 |
466 |
| Eichenbarleben |
1.172
|
1.170
|
1.173
|
1.179
|
| Groß
Santersleben |
1.105
|
1.105
|
1.098
|
1.092
|
| Hermsdorf |
1.643
|
1.641
|
1.649
|
1.636
|
| Hohenwarsleben |
1.571
|
1.569
|
1.568
|
1.568
|
| Irxleben |
2.431
|
2.430
|
2.426
|
2.432
|
| Niederndodeleben |
4.269 |
4.267 |
4.253 |
4.247 |
| Nordgermersleben |
922 |
926 |
921 |
921 |
| Rottmersleben |
758 |
764 |
764 |
760 |
| Schackensleben |
735 |
733 |
741 |
731 |
| Ochtmersleben |
597
|
594
|
595
|
593
|
| Wellen |
1.314
|
1.310
|
1.318
|
1.308
|
| Summe |
19.101
|
19.091
|
19.086
|
19.023
|
Statt
Anzeige zur Schiedsstelle
Manchmal erreichen
anonyme Anzeigen das Haupt- und Ordnungsamt. Bei diesen Anzeigen geht
es oft um Ruhestörung, die von Nachbargrundstücken ausgeht.
Da in einem solchen Fall keine objektiv durch die Behörde feststellbaren
Tatsachen vorliegen, ist ein ordnungsbehördliches Einschreiten nur
aufgrund von Zeugenaussagen möglich. Dies ist jedoch bei anonymen
Anzeigen nicht möglich, d. h. die Verfahren werden eingestellt. Alle
Bürgerinnen und Bürger, denen das Verhalten von Nachbarn missfällt,
müssen auch den Mut haben, Ihren Namen anzugeben. Bevor Sie sich
jedoch an eine Ordnungsbehörde wenden, suchen Sie bitte das Gespräch
mit Ihrem Nachbarn. Sollte auch dies nicht helfen, können Sie sich
an die Schiedsstellen wenden.
Ansprechpartner sind:
Für Hohenwarsleben und Hermsdorf: Frank Mälecke, Kirchstraße
8c, Hohenwarsleben
Für alle anderen Mitgliedsgemeinden: Marita Hanneboh, Pascheberg
13, Niederndodeleben
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Vorsicht
bei Fristen – Schriftform parallel zur E-Mail
Das Medium
Internet und damit auch der E-Mail-Verkehr erlangen in der modernen
Kommunikationswelt immer größere Bedeutung. Diese Entwicklung
macht auch vor der öffentlichen Verwaltung nicht halt.
Grundsätzlich können Sie sich mit jedem Anliegen also auch
per E-Mail an das gemeinsame Verwaltungsamt wenden. Vorsicht ist allerdings
geboten, wenn es sich um Fristwahrungen gemäß der §§
186 ff BGB und die Fristwahrung bei förmlichen Rechtsbehelfen durch
Willenserklärung (wie z.B. die Einlegung eines Widerspruches) per
E-Mail handelt.
Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben kann die Fristwahrung
nach den o.g. Paragrafen sowie die Fristwahrung bei förmlichen
Rechtsbehelfen per E-Mail nur dann anerkannt werden, wenn diese auch
parallel schriftlich oder zur Niederschrift (form- und fristgerecht)
bei der im Rechtsbehelf genannten Behörde eingehen. Wird also ein
Rechtsbehelf bzw. ein anderes Schreiben zur Fristwahrung nur per E-Mail
an die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde gesandt, führt dies
nicht zur Einhaltung der gesetzten Frist.
Dieser Hinweis ist zukünftig auch in Kurzform auf allen Verwaltungsakten
der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde und der Mitgliedsgemeinden
zu finden.
Annika Dohnert
Haupt- und Ordnungsamt
Für
die nachfolgenden Gemeinden wurde die Betriebsführung zur Niederschlagswasserbeseitigung
an Dritte vergeben. Die Rufnummern der Bereitschaft in Havariefällen
lauten wie folgt:
Gemeinde Wellen
Götzer Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungs GmbH
(039202) 5 93 44
Eichenbarleben, Ochtmersleben, Hohenwarsleben, Hermsdorf, Irxleben
Gesellschaft für Kommunale Ver- und Entsorgung mbH (GKVE)
(039202) 5 22 09
Gemeinde Niederndodeleben
MUTING GmbH - (0171) 7 51 73 77
Kerstin Pitschmann
Bauamt
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