Informatives aus dem Verwaltungsamt

 

• Wichtiger Hinweis für die Bürger - Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde ist umgezogen
• Information Ihres Bürgerbüros! Urlaubszeit - Reisezeit
• Neues Wappen für die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde
• Das Ordnungsamt der VG informiert
• Aktueller Sachstand zur Verwaltungsreform
• Neuer Service - zahlen mit Karte
• Erweiterungsbau für Altenbetreuungszentrum
• Ergebnisse der Gemeinderatswahl am 13. Juni 2004
• Illegalen Abfallentsorgern das Handwerk legen
• Sommerferienregelung 2004 bis 2010
• Aktuelle Einwohnerzahlen aus den Gemeinden

• Statt Anzeige zur Schiedsstelle
• Vorsicht bei Fristen - Schriftform parallel zur E-Mail
• Rufbereitschaft in Havariefällen

   
 

Wichtiger Hinweis für die Bürger
Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde ist umgezogen
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Hohen Börde,
nach vielen Wochen Umbau- und Renovierungsarbeiten war es nun soweit. Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde ist mit der Außenstelle Nordgermersleben vom 4. bis 8. September 2006 in die Bördestraße 8 in Irxleben umgezogen.
Durch den Umzug sind jetzt alle Ämter unter einem Dach, was dem Bürger zu Gute kommt, da er keine zusätzlichen Behördewege mehr zu erledigen hat. In der Außenstelle Nordgermersleben ist weiterhin das Bürgerbüro geblieben, um die Bürgernähe der Verwaltung zu gwährleisten.
Die neue Adresse lautet:
Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde, Bördestraße 8, 39167 Irxleben

Die alten Öffnungszeiten sind geblieben:
Bördestraße 8 und Außenstelle Dienstag und Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, Montag und Mittwoch: kein Sprechtag
Telefon Zentrale: 039204 / 7 81-0, FAX: 039204 / 781 400
Die Bördestraße 8 liegt im Irxleber Gewerbegebiet und ist mit dem PKW und dem Bus erreichbar.

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Information Ihres Bürgerbüros! Urlaubszeit - Reisezeit
Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass insbesondere in diesem Jahr auf die Gültigkeit der Personalausweise und Reisepässe zu achten ist. Ein Umtausch könnte in vielen Fällen erforderlich werden.
Was ist für die Beantragung erforderlich?
Neben der Antragstellung sind ein Lichtbild, der bisherige Personalausweis oder der Reisepass sowie eine Personenstandsurkunde Geburtsurkunde bei Ledigen, bzw. das Familienstammbuch bei Verheirateten vorzulegen.
Die Personalausweise und Reisepässe haben bekanntlich einen hohen Sicherheitsstandard. Sie werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt. Der gesamte Vorgang dauert ca. 4-5 Wochen. In besonderen Fällen kann allerdings kurzfristig ein vorläufiger Personalausweis oder Reisepass, mit kürzerer Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.
Für besonders Eilige wird neuerdings ein Express-Pass, gegen eine höhere Gebühr, angeboten. Die Mitarbeiterinnen unseres Bürgerbüros stehen Ihnen zu den Öffnungszeiten, dienstags u. donnerstags von 9.00-12.00 sowie 13.30-18.00 Uhr sowie freitags von 9.00-12.00 Uhr, hilfsbereit zur Seite.

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Neues Wappen für die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde
Um den Zusammenschluss der Verwaltungsgemeinschaften Hohe Börde und Nördliche Börde auch symbolisch abzurunden, hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde für die neu gebildete Verwaltungsgemeinschaft ein neues Wappen in Auftrag gegeben.
Durch den Diplom-Designer Ernst Albrecht Fiedler wurden verschiedene Varianten erarbeitet. Ziel war es hierbei, die charakteristischen Merkmale der Mitgliedsgemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaften in dem neuen Wappen zu vereinen.

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde hat sich nach eingehender Beratung für folgendes Wappen entschieden:

Neues Wappen der Verwaltungsgemeinschaft Hohe BördeDer grüne Schild, ein Symbol für die Fruchtbarkeit der Magdeburger Börde, in der die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde liegt, fasst die Hauptsymbole aus den ehemaligen Wappen der Verwaltungsgemeinschaften Hohe Börde (den Bismarckturm) und Nördliche Börde (Garbe aus sechs Weizenähren) zusammen. Gleichzeitig steht der goldene Turm für den Namen Hohe sowie die goldenen Ähren für Börde. Der silberne Pfahl, belegt mit einem schwarzen Faden symbolisiert die Autobahn, die durch das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft verläuft und viele Gemeinden tangiert. Dieses Wappen ist mit Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 17.12.2004 genehmigt worden und ab dem 16.03.2005 auch offiziell als Wappen der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde rechtskräftig.

Ihre Annika Dohnert
Haupt- und Personalamt

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Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung,
sogenannte Ein-Euro-Jobs
In der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde werden auch im Jahr 2005 wieder Maßnahmen mit Zusatzjobs für Empfänger von Arbeitslosengeld II durchgeführt, sogenannte Ein-Euro-Jobs.
Über Trägergesellschaften werden in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel für Jugendarbeit, zur Grünflächenpflege, für Sportstätten u.a. insgesamt 115 Personen für Zeiträume von sechs bis neun Monaten und einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden beschäftigt. Die hierfür gezahlte Entschädigung hat keine Auswirkungen auf die Leistungen des Arbeitsamtes.
Die Zuweisung der Personen erfolgt durch die ARGE Ohrekreis, einer Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Ohrekreis und der Agentur für Arbeit, die eigens für die Abwicklung dieser geförderten Arbeitsgelegenheiten ins Leben gerufen wurde. Die Verwaltungsgemeinschaft ist somit für die Personenauswahl nicht zuständig.

Ihre Angela Schüler
Haupt- und Personalamt

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Steuerbescheide 2005
Das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde hat zu Beginn des Jahres allen Grundstückseigentümern und Hundebesitzern aktuelle Abgabenbescheide zugesandt. Diese Bescheide haben auch für 2006 und Folgejahre Gültigkeit und verpflichten über das Jahr 2005 hinaus, unaufgefordert zur Zahlung, sofern kein neuer Bescheid ergeht. In diesem Zusammenhang möchte ich alle Steuerzahler, die der Verwaltungsgemeinschaft keine Einzugsermächtigung erteilt haben, darauf hinweisen, dass bei Überweisungen stets die vollständige Personenkontonummer (ganz oben links auf dem Bescheid) anzugeben ist. Ansonsten ist es für die Kasse sehr schwierig die Zahlung ordnungsgemäß dem Steuerschuldner zuzuordnen. Mahnungen sowie Vollstreckungsersuchen können dann eine unerwünschte Folge sein.
Noch einige Hinweise zur Veranlagung der Grundsteuer bei Eigentumswechsel:
Immer wieder kommt es zu Unstimmigkeiten, wenn ein Grundstück z. B. veräußert, vererbt oder verschenkt wird. Oftmals wird die Auffassung vertreten, dass mit dem Tag des Abschlusses eines Notarvertrages die Steuerschuld automatisch dem künftigen Eigentümer zugerechnet wird. Das ist ein Irrtum der häufig zu unbegründeten Widersprüchen führt, für deren Bearbeitung der Steuerschuldner seit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Juli 2003 letztendlich auch noch zahlen muss.
Hierzu ist zu sagen, dass die Grundsteuer eine Jahressteuer ist, die sich ausschließlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres richtet (Stichtagsprinzip). Das bedeutet, dass eine Änderung in den Eigentumsverhältnissen, die im Laufe des Jahres eintritt (z. B. Veräußerung, Erbschaft, Schenkung), für dieses Kalenderjahr noch unberücksichtigt bleibt. Sie führt erst auf den Beginn des nächsten Kalenderjahres zu einer Neu- oder Nachveranlagung. Das würde selbst dann der Fall sein, wenn die Ereignisse schon kurz nach dem 1. Januar eintreten. Dabei ist zu beachten, dass für die steuerrechtliche Zurechnung eines Objektes entscheidend ist, wer am 1. Januar des jeweiligen Jahres der wirtschaftliche Eigentümer (Übergang von Nutzen und Lasten) ist. Die Eintragung des bürgerlich-rechtlichen Eigentümers in das Grundbuch muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt sein.
Der bisherige Eigentümer hat daher noch die gesamte Grundsteuer für das Jahr zu entrichten, in dem der Eigentumswechsel stattgefunden hat. Die Grundsteuer, die der bisherige Eigentümer nach der Veräußerung an die jeweilige Gemeinde gezahlt hat, kann er, sofern eine entsprechende Vereinbarung im Kaufvertrag besteht, vom Erwerber zurückfordern.
Grundsteuerbescheide für den Erwerber bzw. für den Veräußerer kann die im Auftrag der Gemeinde handelnde Verwaltungsgemeinschaft erst dann erlassen, wenn das Finanzamt Haldensleben, Bewertungsstelle, Jungfernstieg 37 in 39340 Haldensleben den Eigentumswechsel durch Erlass eines geänderten Einheitswert- und Grundsteuermessbetragsbescheides umgesetzt hat.
Die bescheidmäßige Abwicklung ist nicht immer, insbesondere bei Veräußerungsfällen, die zum Ende eines Jahres stattfinden, bis zum 1. Januar bzw. bis zu den Fälligkeiten im nächsten Jahr, möglich. Die Steuer ist dann mit Wirkung auf den 1. Januar zu dem im Steuerbescheid genannten Fälligkeitszeitpunkt nachzuentrichten.

Ihre Doris Puritz
Kämmereiamt

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"Leader+" alle Gemeinden haben jetzt die Chance
In der letzten Ausgabe unseres Mitteilungsblattes hatte ich über die vorbereitenden Beschlüsse des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde zur Aufnahme aller Gemeinden in die Lokale Aktionsgruppe "Flechtinger Höhenzug" berichtet.
Mittlerweile sind die Beschlüsse gefasst und der Gebietserweiterung wurde zugestimmt.
Besonders erfreulich ist, dass auch das Landesverwaltungsamt seine Genehmigung erteilt hat und die Voraussetzungen nun für alle 14 Gemeinden gegeben sind.
Die Lokale Aktionsgruppe "Flechtinger Höhenzug" hat in ihrer Sitzung im Februar zwölf weitere Projekte diskutiert und es wurden alle zur weiteren Förderung empfohlen. Das ist der Weg für jede einzelne Idee, dass nach der Feststellung des eigentlichen Vorhabens die Lokale Aktionsgruppe die Zustimmung geben muss.
Danach kann die recht aufwendige Antragstellung fortgesetzt werden.
Der LEADER+ Manager, Herr Wolfram Westhus, konnte stolz verkünden, dass für die Lokale Aktionsgruppe (LAG) bereits fast 1 Mill. Euro bewilligt wurde .
Der nächste Termin der LAG findet am 26. Mai 2005 statt.
Für alle Antragsteller ist es ein wichtiger Termin, denn dann müssen die gewünschten Projekte vorgestellt werden und von den stimmberechtigten Mitgliedern befürwortet werden. Alle die, die im nächsten Jahr auch die Finanzierung sichern können, sollten sich nun ganz schnell an den LEADER Manager wenden und das Projekt anmelden.
Ein weiteres Thema der Mitgliederversammlung war die Vorbereitung der LAG für die kommende Förderphase 2007-2013. Ein neues Konzept muss es geben.
Diese neuen Konzepte müssen auf die Zukunft gerichtet sein und regionale Ziele und Umsetzungsstrategien aufzeigen.
Ideen und Veränderungen für die Region, maßgeschneidert und den konkreten Gegebenheiten angepasst, freiwillig und offen, so sollte die Wunschliste aussehen.
Kreativität und Gefühl für die Region gilt es zu entwickeln.
Der Weg eine EU Förderung LEA-DER+ ist nicht einfach, aber ein beneidenswertes Angebot , wenn wir es zusammen richtig nutzen.

Ihre Steffi Trittel
Geschäftsbereichsleiterin Bau- und Finanzverwaltung

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Weg frei von der Kameralistik zur doppelten Buchführung
Bereits Anfang der 90er Jahre haben die Kommunen unter dem Schlagwort "Neues Steuerungsmodell" eine Reform ihrer Verwaltungen eingeleitet. Im Vordergrund der Entwicklung der Kommunalverwaltungen von Ordnungs- zu Dienstleistungsverwaltungen steht die Umstellung des bisherigen kameralistischen Haushaltswesen auf ein an der kaufmännischen Buchführung orientiertes Haushalts- und Rechnungswesen. Nachdem die ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren (IMK) im November 2003 abschließend die Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen hat, hat sich Sachsen-Anhalt ausschließlich für die Einführung eines doppischen Haushalts- und Rechnungswesen für Kommunen entschieden.
Durch das kommunale Haushalts-recht auf Grundlage der doppelten Buchführung werden nicht nur wie bisher die Ausgaben und Einnahmen, sondern vor allem sämtliche Aufwendungen und Erträge erfasst, sowie der tatsächliche Werteverzehr über Abschreibungen dargelegt. Die Kommunen erhalten durch die Bilanz einen vollständigen Überblick über ihr Vermögen und ihre Schulden. Dies setzt allerdings die Erfassung und Bewertung des gesamten kommunalen Vermögens voraus.
In der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde ist derzeit schon die Aufnahme der beweglichen sowie zum großen Teil der unbeweglichen Vermögensgegenstände, wie z. B. gemeindeeigene Gebäude und Gemeindegrundstücke abgeschlossen und entsprechende Inventarlisten angelegt. Im technischen Bereich ist die Verwaltungsgemeinschaft ebenfalls gut auf eine Umstellung vorbereitet, da das derzeit verwendete Haushaltsprogramm die doppelte Buchführung zulässt.
Bis spätestens zum Ende des Jahres 2005 sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, so dass die Kommunen ihre Haushalts- und Rechnungsführung in der Übergangsphase ab 1. Januar 2006 bis 1. Januar 2010 umstellen können.

Ihre Manuela Steinweg
Kämmereiamt

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Das Ordnungsamt der VG informiert
Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach § 45 Straßenverkehrsordnung sowie Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnis nach § 46 StVO.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit wurden Aufgaben, die in der Zuständigkeit des Landkreises Ohrekreis lagen, ab dem 1.1.2005 auf die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde übertragen.
Durch den § 1 Nr. 5 des o.a. Gesetzes wurden der VG Hohe Börde aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau und Verkehr Aufgaben nach den § 44 Abs. 1, § 45 Abs.1, 1a bis 1d, Abs. 3, 4 bis 8 Satz 1 und Abs. 9, sowie § 46 Abs. 1, Nr.4-4b, Nr. 9-12 der StVO übertragen.
Das bedeutet, dass die VG Hohe Börde befugt ist, gemäß den oben genannten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung innerhalb geschlossener Ortschaften für Gemeindestraßen und sonstigen Straßen straßenverkehrsbehördliche Anordnungen zu treffen.
Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen nach den oben angeführten § 45 sowie § 46 der StVO werden vom Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde in Zusammenarbeit mit den Gemeinden getroffen.
Das Ordnungsamt ist verpflichtet, bei der Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen restriktiv zu verfahren und stets nach pflichtgemäßen Ermessen zu prüfen, ob die vorgesehene Regelung durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen deshalb zwingend erforderlich sind, weil die allgemeinen und besonderen Verhaltensregeln der Verordnung für einen sicheren und geordneten Verkehrsablauf nicht ausreichen.
Eine Überregelung durch Verkehrszeichen soll nicht erfolgen.
Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an der Straße sind von dem Antragsteller 14 Tage vor Beginn der Arbeiten im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde einzureichen.

Ihre Elisabeth Albrecht
Ordnungsamt

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Illegalen Abfallentsorgern das Handwerk legen
Ordnungsamt bittet um Mithilfe

Niederndodeleber Rat beschließt Beitritt
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Niederndodeleben hat in seiner Ratssitzung am 29. Juli nun mehrheitlich den Beitritt zur geplanten Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde, bestehend aus den acht Gemeinden der bisherigen Verwaltungsgemein-schaft Hohe Börde sowie den sechs Gemeinden der bisherigen Verwaltungsgemeinschaft Nördliche Börde, beschlossen.
2. Damit ist auch die Gemeinde Niederndodeleben auf Kurs. Mit der angestrebten Vollfusion, das heißt nach Auflösung der bisherigen beiden Verwaltungsgemeinschaften Hohe Börde und Nördliche Börde, wird mit allen vierzehn Gemeinden eine neue Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde mit Sitz in Irxleben und einer Außenstelle in Nordgermersleben gegründet.
Rechte und Pflichten ergeben sich aus der von allen Gemeinden unterzeichneten Gemeinschaftsvereinbarung. Das Landesverwaltungsamt in Halle ist nun aufgefordert, der Vollfusion als obere Kommunal-aufsichtsbehörde möglichst bald zuzustimmen, da alle erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen vorliegen.
3. Für die Bürger, die bisher die Dienstleistungen in Nordgermersleben oder Irxleben von der Verwaltung abgefordert haben, ändert sich nichts.
Beide Standorte werden aber künftig für alle Bürger, z.B. Personalausweisdokumente bereithalten oder beim An- und Ummelden helfen. Über die weitere Entwicklung hinsichtlich der Einsparpotenziale, der Umlageentwicklung und weiterer Serviceangebote werde ich Sie zeitnah informieren.

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Neuer Service - zahlen mit Karte
Bisher konnten Bürger ihre zu entrichtenden Abgaben oder Gebühren nur in Form von Bargeld in der Kasse der VG einzahlen. Doch nun hat auch hier moderne Technik Einzug gehalten und dabei bleibt die Kasse der VG natürlich bürgernah. Aufgrund von häufig geäußerten Wünschen der Bürger verfügt die Kasse ab sofort über ein EC-Kartenzahlgerät. Bei sämtlichen zu entrichtenden Abgaben und Gebühren kann Mann und Frau nun selbst bestimmen, ob

• Einzahlen wie gehabt bar abgezählt oder in großen Scheinen oder ab sofort
• mit EC-Karte + PIN ab einem Betrag von 10 Euro erledigt werden.

Die Mitarbeiterinnen sind gern bereit, bei der Bedienung des Gerätes behilflich zu sein und sind natürlich auch weiterhin für alle Fragen hinsichtlich der Einzahlungen für Sie da.

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Erweiterungsbau für Altenbetreuungszentrum
Sechs neue Mitarbeiter kümmern sich um 18 Pflegeplätze und 7 Wohnungen
In Niederndodeleben wurde Ende Juli der Erweiterungsneubau für das „Altenbetreuungszentrum Niederndodeleben“ seiner Be-stimmung übergeben.
Das Pflegeheim beherbergt 18 Plätze und 7 Wohnungen. Bürgermeister Wolfgang Schmid würdigte die neue Anlage als „eine Bereicherung für unser Dorf“.
Damit verfügt der Komplex an der Friedrich-Ebert-Straße jetzt über insgesamt 44 alters- und behindertengerechte Pflegeplätze sowie 50 Wohnungen. Spatenstich für den mehrgeschossigen Bau war im Dezember letzten Jahres. Bereits im April 2004 wurde die Richtkrone aufgesetzt.
Der Bauherr, die Rogätzer Immobilien Marketing Aktiengesellschaft (IMAG), investierte rund 1,6 Millionen Euro in die beispielhafte Seniorenanlage. „Wir haben vor allem Wert auf eine individuelle Gestaltung der Wohnanla-ge gelegt“, sagte Vorstandschef Jörg Biastoch zur feierlichen Schlüsselübergabe.
Noch wenige Tage vor der Übergabe sah es so aus, als würde die Schlüsselübergabe in Verzug geraten. Alle Gewerke nahmen aber Überstunden in Kauf um den geforderten Termin zu halten.
Die Wohnungsgrößen liegen zwischen 40 und 60 Quadratmetern. Mit der Betriebsaufnahme wurden im Altenbetreuungszentrum sechs neue Arbeitsplätze geschaffen. Nach der Abnahme durch die Behörden soll die offizielle Betriebsaufnahme im September erfolgen.

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Illegalen Abfallentsorgern das Handwerk legen
Ordnungsamt bittet um Mithilfe

Das Haupt- und Ordnungsamt weist darauf hin, dass mit dem zweiten Gesetz zur Erleichterung von Investitionen im Land Sachsen-Anhalt vom 16. Juli 2003 (GVBl. Nr. 26 vom 21 Juli 2003 Seite 158) der § 11 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geändert wurde.
Bei wilder Müllablagerung auf einem Grundstück im Wald oder in der freien Landschaft, ist die untere Abfallbehörde des Landkreises für das Einsammeln und die Entsorgung der Abfälle zuständig (Außenbereich).
Ist ein Grundstück betroffen, das im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht, so hat diese die Abfälle auf eigene Kosten einzusammeln und an der nächsten öffentlichen Straße bereitzustellen. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat die eingesammelten Abfälle unentgeltlich abzunehmen und zu entsorgen.
Dies gilt jedoch nicht, wenn das Grundstück der Allgemeinheit rechtlich oder tatsächlich nicht frei zugänglich ist. In diesem Fall trägt der Grundstückseigentümer die mit dem Einsammeln und der Entsorgung der Abfälle verbundenen Kosten.
Ansprechpartner für die verbotswidrig abgelagerten Abfälle sind Frau Furkert und Frau Müller vom Abfallamt des Landkreises Ohrekreis, Farsleber Straße 19 in 39326 Wolmirstedt Telefon 03904/4804332 oder 03904/4804329.
In letzter Zeit wurde festgestellt, dass insbesondere auf den Feldwegen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde verstärkt Abfall illegal entsorgt wurde. Aber auch in den Wohngebieten werden Sperr- und Hausmüll im öffentlichen Bereich gelagert bzw. entsorgt.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, seinen Sperrmüll kostenlos über den Landkreis Ohrekreis entsorgen zu lassen.
Hierzu ist es nur erforderlich, rechtzeitig einen Antrag bei der Abfallgesellschaft (Telefon 039201/703340) abzugeben.
Das Lagern des Sperrmülls im öffentlichen Bereich, ist erst am Tag der Abholung erlaubt. Soweit jemand vor diesem Tag auszieht, muss er den Sperrmüll noch in der Wohnung lagern.
Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 11 des Abfallgesetzes des Landes Sachsen Anhalts (AbfG LSA) vom 10. März 1998 (GVBl.S 112).
Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Nicht immer sind die Verursacher für die illegalen Abfallentsorgung bekannt.
Im Interesse für eine saubere Umwelt, eine lebens- und liebenswerte Heimat bittet das Haupt- und Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft um Mithilfe aus der Bevölkerung.
Nur wenn der oder die Verursacher bekannt sind, kann eine Ahndung dieser Ordnungswidrigkeit erfolgen.
Bitte melden Sie sich als Zeuge unter der Telefon-Nummer 039204/78131 oder 78130 oder per E-Mail ordnungsamt@hohe boerde.de

Eckhardt Marschke
Haupt- und Ordnungsamt

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Sommerferienregelung 2004 bis 2010
Kultusministerkonferenz veröffentlicht Termine

Die Kultusministerkonferenz hat die nachfolgend dokumentierte Regelung der Sommerferientermine für den Zeitraum 2004 bis 2010 beschlossen. Im Vergleich zu der bislang gültigen Regelung für die Jahre 2003 bis 2008 wird der Gesamtferienzeitraum von durchschnittlich 75 Tagen auf durchschnittlich 83 Tage ausgeweitet.

Land 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Baden-Würtemberg 29.07.-11.09. 28.07.-10.09. 03.08.-15.09. 26.07.-07.09. 24.07.-05.09. 30.07.-11.09. 29.07.-10.09.
Bayern 02.08.-13.09. 01.08.-12.09. 31.07.-11.09. 30.07.-10.09. 04.08.-15.09. 03.08.-14.09. 02.08.-13.09.
Berlin 24.06.-07.08. 23.06.-03.08. 06.07.-16.08. 12.07.-22.08. 17.07.-27.08. 16.07.-26.08. 08.07.-21.08.
Brandenburg 24.06.-07.08. 23.06.-03.08. 06.07.-16.08. 12.07.-22.08. 17.07.-27.08. 16.07.-26.08. 08.07.-21.08.
Bremen 08.07.-18.08. 14.07.-24.08. 20.07.-30.08. 19.07.-29.08. 10.07.-20.08. 25.06.-05.08. 24.06.-04.08.
Hamburg 24.06.-04.08. 30.06.-10.08. 06.07.-16.08. 12.07.-22.08. 17.07.-27.08. 16.07.-26.08. 08.07.-18.08.
Hessen 19.07.-27.08. 25.07.-03.09. 17.07.-25.08. 09.07.-17.08. 23.06.-01.08. 13.07.-21.08. 05.07.-14.08.
Meckl.-Vorpommern 26.06.-06.08. 27.06.-06.08. 10.07.-19.08. 16.07.-25.08. 21.07.-30.08. 20.07.-29.08. 12.07.-21.08.
Niedersachsen 08.07.-18.08. 14.07.-24.08. 20.07.-30.08. 19.07.-29.08. 10.07.-20.08. 25.06.-05.08. 24.06.-04.08.
Nordrhein-Westfalen 22.07.-04.09. 07.07.-17.08. 26.06.-04.08. 21.06.-01.08. 26.06.-06.08. 02.07.-12.08. 15.07.-25.08.
Rheinland-Pfalz 19.07.-27.08. 25.07.-03.09. 17.07.-25.08. 09.07.-17.08. 23.06.-01.08. 13.07.-21.08. 05.07.-14.08.
Saarland 19.07.-28.08. 25.07.-03.09. 17.07.-25.08. 09.07.-17.08. 30.06.-08.08. 13.07.-21.08. 05.07.-14.08.
Sachsen 10.07.-20.08. 18.07.-26.08. 24.07.-01.09. 23.07.-31.08. 14.07.-22.08. 29.06.-07.08. 28.06.-06.08.
Sachsen-Anhalt 08.07.-18.08. 14.07.-24.08. 20.07.-30.08. 19.07.-29.08. 10.07.-22.08. 25.08.-05.08. 24.06.-04.08.
Schleswig-Holstein 28.06.-07.08. 27.06.-06.08. 10.07.-19.08. 16.07.-25.08. 21.07.-30.08. 20.07.-29.08. 12.07.-21.08.
Thüringen 08.07.-18.08. 14.07.-24.08. 20.07.-30.08. 19.07.-29.08. 10.07.-20.08. 25.06.-05.08. 24.06.-04.08.
Gesamtferienzeitraum 82 Tage 82 Tage 82 Tage 82 Tage 85 Tage 82 Tage 82 Tage

 

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Aktuelle Einwohnerzahlen aus den Gemeinden

Mai 2006
Stand:
31.05.2006
Juni 2006
Stand:
30.06.2006
Juli 2006
Stand:
31.07.2006
August 2006
Stand:
31.08.2006
Ackendorf 442 445 439 424
Bebertal 1.679 1.673 1.677 1.675
Bornstedt 463 464 464 466
Eichenbarleben
1.172
1.170
1.173
1.179
Groß Santersleben
1.105
1.105
1.098
1.092
Hermsdorf
1.643
1.641
1.649
1.636
Hohenwarsleben
1.571
1.569
1.568
1.568
Irxleben
2.431
2.430
2.426
2.432
Niederndodeleben 4.269 4.267 4.253 4.247
Nordgermersleben 922 926 921 921
Rottmersleben 758 764 764 760
Schackensleben 735 733 741 731
Ochtmersleben
597
594
595
593
Wellen
1.314
1.310
1.318
1.308
Summe
19.101
19.091
19.086
19.023

 

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Statt Anzeige zur Schiedsstelle

Manchmal erreichen anonyme Anzeigen das Haupt- und Ordnungsamt. Bei diesen Anzeigen geht es oft um Ruhestörung, die von Nachbargrundstücken ausgeht. Da in einem solchen Fall keine objektiv durch die Behörde feststellbaren Tatsachen vorliegen, ist ein ordnungsbehördliches Einschreiten nur aufgrund von Zeugenaussagen möglich. Dies ist jedoch bei anonymen Anzeigen nicht möglich, d. h. die Verfahren werden eingestellt. Alle Bürgerinnen und Bürger, denen das Verhalten von Nachbarn missfällt, müssen auch den Mut haben, Ihren Namen anzugeben. Bevor Sie sich jedoch an eine Ordnungsbehörde wenden, suchen Sie bitte das Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Sollte auch dies nicht helfen, können Sie sich an die Schiedsstellen wenden.

Ansprechpartner sind:
Für Hohenwarsleben und Hermsdorf: Frank Mälecke, Kirchstraße 8c, Hohenwarsleben
Für alle anderen Mitgliedsgemeinden: Marita Hanneboh, Pascheberg 13, Niederndodeleben

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Vorsicht bei Fristen – Schriftform parallel zur E-Mail

Das Medium Internet und damit auch der E-Mail-Verkehr erlangen in der modernen Kommunikationswelt immer größere Bedeutung. Diese Entwicklung macht auch vor der öffentlichen Verwaltung nicht halt.
Grundsätzlich können Sie sich mit jedem Anliegen also auch per E-Mail an das gemeinsame Verwaltungsamt wenden. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn es sich um Fristwahrungen gemäß der §§ 186 ff BGB und die Fristwahrung bei förmlichen Rechtsbehelfen durch Willenserklärung (wie z.B. die Einlegung eines Widerspruches) per E-Mail handelt.
Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben kann die Fristwahrung nach den o.g. Paragrafen sowie die Fristwahrung bei förmlichen Rechtsbehelfen per E-Mail nur dann anerkannt werden, wenn diese auch parallel schriftlich oder zur Niederschrift (form- und fristgerecht) bei der im Rechtsbehelf genannten Behörde eingehen. Wird also ein Rechtsbehelf bzw. ein anderes Schreiben zur Fristwahrung nur per E-Mail an die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde gesandt, führt dies nicht zur Einhaltung der gesetzten Frist.
Dieser Hinweis ist zukünftig auch in Kurzform auf allen Verwaltungsakten der Verwaltungsgemeinschaft Hohe Börde und der Mitgliedsgemeinden zu finden.


Annika Dohnert
Haupt- und Ordnungsamt

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Rufbereitschaft in Havariefällen bei der Niederschlagswasserbeseitigung:

Für die nachfolgenden Gemeinden wurde die Betriebsführung zur Niederschlagswasserbeseitigung an Dritte vergeben. Die Rufnummern der Bereitschaft in Havariefällen lauten wie folgt:

Gemeinde Wellen
Götzer Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungs GmbH
(039202) 5 93 44

Eichenbarleben, Ochtmersleben, Hohenwarsleben, Hermsdorf, Irxleben
Gesellschaft für Kommunale Ver- und Entsorgung mbH (GKVE)
(039202) 5 22 09

Gemeinde Niederndodeleben
MUTING GmbH - (0171) 7 51 73 77


Kerstin Pitschmann
Bauamt

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